Die richtige Buchhaltung für Nischenseiten als Kleinunternehmer

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Mit deiner Nischenseite kannst du verschiedene Einnahmequellen nutzen. Johannes hat sie dir HIER vorgestellt. Doch bevor der Rubel tatsächlich rollt, musst du dir überlegen, wie du die Einnahmen aus deiner Nischenseite verwalten und wie du sie versteuern musst. Einfach nur kassieren, dass geht nicht. Doch keine Sorge: Für Selbstständige, die keine allzu hohen Umsätze machen, gelten vereinfachte Regelungen bei Buchhaltung und Steuer. Die Zauberformel dafür lautet: Kleinunternehmerregelung. Auf die Kleinunternehmerregelung darf setzen, wer nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr erzielt hat und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt. Also ist es realistisch, zunächst davon auszugehen, dass du mit einer Nischenseite als Kleinunternehmer tätig sein wirst. 

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wenn du beabsichtigst, mit deinem Thema in deiner Nische Geld zu verdienen, dann handelst du als selbstständiger Unternehmer. Damit kannst du nicht einfach so von heute auf morgen anfangen: Du musst ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen gelten hier für sogenannte freie Berufe. Doch der Reihe nach: Den Gewerbeschein bekommst du beim Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde. Er kostet nicht viel. Dadurch, dass du einen Gewerbeschein anmeldest, werden automatisch die für dich zuständige Kammer und das Finanzamt informiert.

Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur Betriebseröffnung. Darin kannst du ankreuzen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest oder nicht. Der wesentliche Unterschied ist: Willst du Umsatzsteuer abführen oder lieber darauf verzichten?

Wie ist das mit der Umsatzsteuer?

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf keine Umsatzsteuer auf die Ausgangsrechnungen aufschlagen bzw. bei Gutschriften keine Umsatzsteuer einnehmen. Er führt aber auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Das spart Zeit, denn Umsatzsteuervoranmeldungen werden über das Jahr hin monatlich bzw. quartalsweise fällig und am Jahresende muss noch zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung und der Einnahmenüberschussrechnung eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Allerdings darf, wer keine Umsatzsteuer abführt, auch nicht die Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben gegenrechnen. Der Vorsteuerabzug entfällt. In Sachen Liquidität kann das ein Nachteil sein. Du musst abwägen, was für dich sinnvoll ist.

Kniffelig wird es auch, wenn du in die Nähe der Umsatzhöchstgrenze kommst. 17.500 Euro ist nämlich Bruttoumsatz – auch wenn du gar keine Umsatzsteuer abführst. Wie das genau funktioniert, erklärt dir das Billomat-Team.

Endlich Unternehmer: Wie sieht eine Rechnung aus?

Doch bevor du über Umsatzgrenzen nachdenkst, muss erstmal Geld herein kommen. Dafür bekommst du Gutschriften von deinen Partnern oder schreibst Rechnungen. Ist deine Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung gefallen, dann müssen deine Rechnungen unbedingt immer folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Name und Anschrift des Rechnungsstellenden
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • ein Rechnungsdatum
  • ein Lieferdatum oder Angaben zu einem Zeitraum, in dem ein Werk entstanden ist oder eine Dienstleistung erbracht wurde.
  • eine Beschreibung der Ware oder Dienstleistung in handelsüblichen Bezeichnungen und der gelieferten Menge.
  • Einzelpreise bzw. Aufschlüsselung, was zu welchem Preis berechnet wird.
  • den zu zahlenden Betrag und eventuell vorab vereinbarte Entgeltminderungen (Skonto)
  • Steuernummer des Rechnungsstellenden
  • Eine Begründung, warum in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Viele schreiben hier: „Gemäß §19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Das ist ausreichend.

Nur wenn eine Rechnung formal korrekt ausgestellt ist, wird sie vom Finanzamt als Beleg anerkannt. Das ist nicht nur für deine eigene Steuererklärung wichtig sondern auch für die deiner Geschäftspartner.

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Viel zu beachten? Rechnungssoftware hilft!

Was zunächst kompliziert klingt, muss gar nicht allzu aufwändig sein. Wer eine Nischenseite betreibt und teils Rechnungen schreibt, teils aber auch von Partnern Abrechnungsbelege bekommt, sollte unbedingt von Anfang an nach einer technischen Lösung suchen, die die Buchhaltung erleichtert. Rechnungssoftware kann hier extrem hilfreich sein. Ein Rechnungsprogramm sorgt dafür, dass deine Rechnungsnummern in der richtigen Reihenfolge bleiben. Es besteht darauf, dass du alle Angaben machst, bevor du eine Rechnung verschickst und es ermöglicht dir, Daten aus Eingangsbelegen zu übernehmen. Auch die Betriebsausgaben kannst du mit Hilfe von Rechnungssoftware übersichtlich zusammenstellen. Damit hast du deine Zahlen immer alle beieinander, was zum Beispiel die erste Steuererklärung deutlich einfacher macht.

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